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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinproblematik132 Beiträge
AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg446412
Datum12.12.2007 01:14      MSG-Nr: [ 446412 ]83926 x gelesen
Infos:
  • 12.12.07 "Gemeinde soll bezuschussen" (ON-Artikel)

  • Hi!

    Geschrieben von Jürgen MostZugegeben, daß sind vielleicht nicht die besten Beispiele. Worauf ich
    aber hinauswill ist, daß Du den "Feuerwehr-Führerschein" auch privat
    nutzen KANNST!


    Ich kann morgen ein Gewerbe gründen und Fortbildungen für betriebliche Brandschutzhelfer anbieten.
    Muss ich meinen GF-Lehrgang jetzt nachträglich anteilig bezahlen?

    Genauso kann der Sachbearbeiter der Gemeindeverwaltung eine dienstliche PC-Fortbildung wohl auch privat nutzen.
    Ja und? Sei es ihm gegönnt.

    Geschrieben von Jürgen MostAußer Du läßt Dir den Führerschein voll zahlen und unterschreibst dafür
    daß Du den Führerschein NICHT privat nutzen wirst!


    Welches Interesse sollte die Kommune haben, das zu tun?

    Ich finde es schon interessant, wie sich einige Leute hier verkaufen, die ihre Zeit der Gemeinschaft unentgeldlich zur Verfügung stellen. Am besten wir bezahlen noch 5 ? pro Einsatzfahrt weil wir ja das LF 16 als Eigentum der Gemeinde nutzen durften.

    Geschrieben von Jürgen Mostund deshalb unter Umständen auch ein Eigenanteil
    beim Führerscheinerwerb gerechtfertigt wäre.


    hätte, würde, ggf., eventuell...

    Merkst du was? Was der Feuerwehrangehörige privat mit seiner Fahrelaubnis macht, spielt erstmal keine Rolle. Du bekommst einen Führerschein um einen LKW fahren zu dürfen. Ob der rot ist und blaue Leuchten hat oder lila mit grünen Streifen ist egal.

    Du machst den GF-Lehrgang um eine Gruppe im Auftrage der Gemeinde im Einsatz zu führen. Du machst einen LKW Führerschein um das LF der Gemeinde im Einsatz fahren zu dürfen. Wo ist das der Unterschied?


    Beste Grüße Sven


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