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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaKerzen in Firmen / Betrieben5 Beiträge
AutorThom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg443735
Datum30.11.2007 16:56      MSG-Nr: [ 443735 ]4423 x gelesen

Hallo Volker,

bezüglich der Fahrlässigkeit kann ich die Ausführungen von Josef bestätigen.

Wenn du von einem Konzern schreibst, wird es bei euch sicherlich entsprechende allgemeingültige Vorschriften über Sicherheitsstandards und deren Auslegung geben. Die Sicherheitsbeauftragten werden dir hier wohl Auskunft geben können.

Am Beispiel meines Konzerns gilt im Rahmen dieser Standards ein absolutes Verbot des Abbrennens von Kerzen im Unternehmen Lediglich bei offiziellen Weihnachtsfeiern erteilt die Geschäftsführung ausdrückliche Genehmigungen. Der Brandschutzbeauftragte muss dabei allerdings sicherstellen, dass für die Dauer der Veranstaltung zusätzliche Löschmittel (Feuerlöscher) und in Brandbekämpfung unterwiesenes Personal vorhanden sind.


Gruß
Thomas



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