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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen443156
Datum28.11.2007 11:12      MSG-Nr: [ 443156 ]216145 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Christian Fischer
    Das ist doch der Unsinn. Auf einer 2. TKZ muß immer der selbe Fahrzeugtyp sein. s.o. Jedes LF 16-TS muß 45 sein und alles was 45 ist muß ein LF 16-TS sein.
    Nur wenn diese Eieindeutigkeit besteht ist ein Funkrufnamensystem sinnvoll.

    Ok, auf die Gefahr hin, daß ich WIEDER Unmut auf mich ziehe, daß ist zumindest hier in unserem Landkreis ja auch "größtenteils" so.
    Beispiele:
    XX-10 ist immer ein TLF 8/18
    XX-16 ist immer ein TLF16/24 oder TLF16/25
    XX-20 ist immer ein LF 10/6 (früher ein LF8)
    XX-25
    XX-26
    XX-27 sind immer TSF
    XX-32 immer DLK23/12
    XX-41 immer ein RW1
    XX-63 immer ein ELW1

    Und bevor mich wieder irgendwer zumüllt, ich hab´s nicht erfunden. Die Schweizer auch nicht! :-)


    Gruß
    Lars

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