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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein15 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen443007
Datum27.11.2007 18:52      MSG-Nr: [ 443007 ]7169 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Thomas ZielmannHab ihr eine Jugendfeuerwehr ?
ja

Was steht in euerer Satzung .
Satzung

Gibtt es eine Jugendordnung ?
Nein, allerdings eine Satzung für die Jugendfeuerwehr: Jugendsatzung

Wie du siehst, sind diese für die Problematik nicht hilfreich. (Das angebene Mindestalter von 8 Jahren ist nicht mehr aktuell, vgl. SächsBRKG § 18 Abs. 4)

Ist ganz einfach Eintrittalter runter .
Geht pauschal nicht, siehe oben.

Die Anhebung des Mindestalters ist natürlich nicht ohne Diskussion, sowohl in den Feuerwehren als auch in der Politik, abgelaufen:
CDU
FDP
www.rettungstrupp.de


MkG Sascha


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