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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Eingliederung der Schnuppergruppe in Feuerwehrförderverein | 15 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 443007 | ||
Datum | 27.11.2007 18:52 MSG-Nr: [ 443007 ] | 7169 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thomas Zielmann Hab ihr eine Jugendfeuerwehr ? ja Was steht in euerer Satzung . Satzung Gibtt es eine Jugendordnung ? Nein, allerdings eine Satzung für die Jugendfeuerwehr: Jugendsatzung Wie du siehst, sind diese für die Problematik nicht hilfreich. (Das angebene Mindestalter von 8 Jahren ist nicht mehr aktuell, vgl. SächsBRKG § 18 Abs. 4) Ist ganz einfach Eintrittalter runter . Geht pauschal nicht, siehe oben. Die Anhebung des Mindestalters ist natürlich nicht ohne Diskussion, sowohl in den Feuerwehren als auch in der Politik, abgelaufen: CDU FDP www.rettungstrupp.de MkG Sascha | ||||
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