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Grundgesetz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWeiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen47 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen442371
Datum24.11.2007 20:25      MSG-Nr: [ 442371 ]19166 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Hans Oliver Kehr
man kann im Einvernehmen mit seinem obersten Dienstherren auch Vereinbarungen treffen
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Nein. Genau DAS kann man als Beamter zu Fragen wie der Arbeitszeit eigentlich eben NICHT. Und genau an diesem Punkt wird ja gerade so heftig gestritten, ob es Opt-Out im Beamtenrecht überhaupt geben kann.
Ganz korrekt!
In D gilt die Rechtspyramide, nachdem Vereinbarungen, Satzungen...nicht gegen Landes-, Bundesrecht oder gar dem GG verstoßen darf.
D.h. solche V. taugen nur so lange was, bis einer den Mut hat zu klagen...

Übrigens sind die 48h keine EU-Frage, sondern ein nationales Arbeitszeitgesetz (ArbZGes), welches bald 100 Jahre alt wird!
"Der 8h-Tag" - wurde etwas ausgehebelt, als D die Welt erobern wollte und seltsamerweise in nachfolgender Zeit nicht zurückverbessert, sondern weiter aufgeweicht, obwohl es keinen totalen globalen Krieg Wettbewerb mehr gab, oder schon vorlag.
Das macht die Lesart der "Ausnahmen" so schwierig (10h -> 12h, Ausgleichszeiträume usw.)
Formell gilt für ALLE!: 6 Werktage zu je 8h lässt das Gesetz zu (wenn hier welche 35h/Woche und i.d.R. nicht Samstags arbeiten, ist das kein Geschenk irgendwelcher Politiker, sondern das "Arbeits"-Ergebnis (ungeliebter) Gerwerkschaften, die ja eigentlich keiner mehr will?)

Die EU-Brisanz kommt dadurch herein, das man in Frage stellt (oder auch nicht mehr), ob es neben Arbeits- auch eine anders zu bewertende "Bereitschaftszeit" gibt. Um die h-Zahl geht es also gar nicht!


mkg hwk

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