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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Wohnsitznahmeregelung BF Köln | 5 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441684 | ||
| Datum | 21.11.2007 15:50 MSG-Nr: [ 441684 ] | 4695 x gelesen | ||
Bei den Einstellungsvoraussetzungen der Ausbildungen wird der Wohnort nicht genannt. Daher glaube ich, dass eine solche Regelung dort nicht vorliegt. Weiteres Indiz: Ich kenne hier in der Umgebung mehrere "Kölner", die haben eine Fahrtzeit von mind. 45 min. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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