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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | DFV zu §35, war: Ausschluss von Sonderrechten? | 5 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441341 | ||
| Datum | 20.11.2007 11:55 MSG-Nr: [ 441341 ] | 3623 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Haften tut dann wie gesagt immer jeder selbst! Nö.Strafrechtlich verantwortlich ist, wie Du sagst, jeder selbst. Die Haftung (also wer zahlt) läuft nach den Regeln der Amtshaftung bzw. der Halterhaftung. Also entweder zahlt derjenige, dem das Auto gehört (vereinfacht für Halter) oder der Träger der Feuerwehr. Jedenfalls nicht der Fahrer aus seiner Eigenschaft als Fahrer nach §§ 823 BGB, 18 StVG, allenfalls im Wege des Regresses. Daran kann auch das Verbot nix ändern, macht aber eventuell den Regress einfacher. Gruß Sven | ||||
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