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In my Opinion = meiner Meinung nach
RubrikAusbildung zurück
ThemaBahnerden17 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen440430
Datum16.11.2007 13:28      MSG-Nr: [ 440430 ]6801 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidWer sagt denn, dass es nur alle 2 Jahre geübt wird? Es geht hier um die Wiederholungsunterweisung durch die DB, die alle 2 Jahre stattfindet.

Daraus: Geschrieben von Thomas Mönnichinmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden

Ich habe vorausgesetzt, dass die Unterweisung im Rahmen der Ausbildung (bei der Feuerwehr) durchgeführt wird, d.h. min. 1 Unterweisung = min. einmal Ausbildung.

Daraufhin du: IMO alle 2 Jahre. Annahme für mich: Unterweisung/Ausbildung nur alle 2 Jahre.

Ich kann das auch falsch interpretiert haben. Wenn die Unterweisung der Bahn zusätzlich zur regelmäßigen Standortausbildung durchgeführt wird, ist alles bestens.


MkG Sascha


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