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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Bahnerden | 17 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 440430 | ||
| Datum | 16.11.2007 13:28 MSG-Nr: [ 440430 ] | 6801 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Wer sagt denn, dass es nur alle 2 Jahre geübt wird? Es geht hier um die Wiederholungsunterweisung durch die DB, die alle 2 Jahre stattfindet. Daraus: Geschrieben von Thomas Mönnich inmal jährlich muß eine erneute Unterweisung (auffrischung) stattfinden Ich habe vorausgesetzt, dass die Unterweisung im Rahmen der Ausbildung (bei der Feuerwehr) durchgeführt wird, d.h. min. 1 Unterweisung = min. einmal Ausbildung. Daraufhin du: IMO alle 2 Jahre.Annahme für mich: Unterweisung/Ausbildung nur alle 2 Jahre. Ich kann das auch falsch interpretiert haben. Wenn die Unterweisung der Bahn zusätzlich zur regelmäßigen Standortausbildung durchgeführt wird, ist alles bestens. MkG Sascha | ||||
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