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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Bahnerden | 17 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 440425 | ||
| Datum | 16.11.2007 12:50 MSG-Nr: [ 440425 ] | 7011 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Da verwurschtelst du zwei Sachen, die nix miteinander zu tun haben. Denke ich nicht. Geschrieben von Peter Schmid Du zitierst hier die allgemeine UVV-Unterweisung. Es gibt keine allgemeine und nicht-allgemeine Unterweisung. Der Beschäftigte (in unserem Fall der FA) muss jährlich über die für ihn relevanten Gefahren bei der Arbeit (in unserem Fall der Feuerwehrdienst) unterwiesen werden. Da vom Bahnerden Gefährdungen ausgehen können, muss jährlich unterwiesen werden. Das, was bei vielen Feuerwehren einmal im Jahr als UVV-Dienst abgehalten wird (vielleicht auch als allgemeine UVV-Unterweisung bezeichnet), kommt vielmals in keinster Weise den Forderungen der GUV-V A1 nach. Wenn ich bei dieser Veranstaltung alle Gefährdungen des Feuerwehrdienstes ansprechen möchte, bräuchte ich locker den ganzen Tag dazu (sofern das überhaupt reicht). Darüberhinaus kann ich die Gefährdungen und Abhilfemaßnahmen nur selten vom Tisch aus erläutern, sondern muss das am Objekt (an der Kettensäge, am Atemschutzgerät, an der Schutzkleidung oder eben am Bahnerdungsgerät) durchführen. Daher ist es sinnvoll, die erforderlichen Unterweisungen immer bei der konkreten Ausbildung über das ganze Jahr verteilt durchzuführen. Diese muss in allen Wehren durchgeführt werden, unabhängig davon, ob diese Bahnerden im Angebot haben oder nicht. Richtig, es müssen nur die relevanten Dinge unterwiesen werden, die allerdings mindestens jährlich (bei Tätigkeiten mit besonders hoher Gefährdung sogar öfter). Die DB sagt dazu: Schön für sie, ich würde mich eher nach den Vorgaben meines Unfallversicherers halten. Darüberhinaus: Kann man Dinge unter Einsatzbedingungen überhaupt sicher durchführen, wenn man sie nur sehr selten übt (alle 2 Jahre ist selten)? Wem das da zu viel Aufwand ist, kann das Bahnerden ja gern der Bahn überlassen. MkG Sascha | ||||
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