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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 440071 | ||
Datum | 15.11.2007 00:37 MSG-Nr: [ 440071 ] | 153535 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Falk Schlüsener Rechnen wir es mal auf 8 km runter, wären es ca. 5 Minuten Fahrweg (bei freier Strecke im optimalsten Zustand). Bei Berufsverkehr hast Du natürlich Hindernisse, welche Dir evt. 3 Minuten Zeit rauben. Wären also 5 + 3 = 8 Minuten. Wenn Du noch vorher die Alarmierungszeit hinzur nimmst, mal 3 min angenommen. Wären es dann tatsächliche 11 Minuten. Jetzt stellt sich die Frage, wie viele einsatzfähige Leute hast Du auf dem Fahrzeug dabei? Und wenn der Ersteller der AAO ganz schlau ist/war, werden grundsätzlich beide Einheiten alarmiert. Dann kannst du deine pauschale Rechnung vergessen. Davon ab fährt ein Löschfahrzeug niemals konstant 90 Km/h! Ich hab was von durchschnittlich und rechnerisch 60 Km/h außerorts im Kopf. Geschrieben von Falk Schlüsener Natürlich können sie es rein rechnerisch, aber die Realität sieht doch bekanntlich anders aus. Des weiteren sehe ich diese Aussage recht merkwürdig an, denn wenn ich die Hilfsfristen nicht mehr so im Detail betrachten würde, bräuchten wir diese auch nicht mehr im Brandschutzbedarfsplan eintragen. Auch der Rettungsdienst könnte dann entspannter arbeiten. Entweder ich gebe Hilfsfristen vor oder ich lasse es. Aber so ein hin und her geeiere geht wohl gar nicht. In euerm Landesbrandschutzgesetz gibt es mit Sicherheit eine Tabelle, in der die Hilfsfristen festgelegt sind. Da steht mit Sicherheit nirgends, dass in einer B3-Gemeinde nach 8 Minuten eine DLK dastehen muss... Dass meinte Christian. Geschrieben von Falk Schlüsener Wenn dem so wäre, dann hätte die Kommune die Einheit ja gänzlich schließen können. Aber der Gutachter hat ja gesagt, dass dies nicht möglich ist. Also ist hier die Kommune gefragt. Reagiert sie nicht, wird die Bezirksregierung reagieren. Und ich weiß, dass die BezReg Düsseldorf hier sehr genau darauf achtet, ob der leistungsfähige Brandschutz gewährleistet wird. Der Brandschutz scheint ja auch durch umliegende Wehren sicherzustellen sein. Und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus... Geschrieben von Falk Schlüsener Da sagt das FSHG was anderes aus. Und jetzt fragen wir mal Timo Joormann in welche B-Kategorie Drevenack fällt und schon wird´s klar, was dort in der Fahrzeughalle zu stehen hat... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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