Geschrieben von Stefan BrüningBitte was? Entweder hast Du da was falsch verstanden, oder da hat jemand richtig einen an der Waffel.
Wer hat das verfügt und mit welcher Begründung? Schriftlich? Und wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn man ausgebildetem Personal bei vorhandener entsprechender Ausstattung aufgibt, eine Hilfeleistung zu unterlassen?
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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