News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 438224 | ||
Datum | 07.11.2007 14:06 MSG-Nr: [ 438224 ] | 154696 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Falk Schlüsener Auch das alte LF 8 mit seinen 31jahren ist sicherlich keine "polemische" Aussage, sondern Tatsache. Und wenn man dann bedenkt, dass man mit solchen Mitteln eine Hilfefrist von 8 - 10 Minuten einhalten soll?Wieso nicht? Das Alter eines Einsatzfahrzeuges lässt für mich zumindest keien Rückschlüsse auf den Zustand zu. Geschrieben von Falk Schlüsener wenn man schon gewillt ist ein Fahrzeug selbst anzuschaffen (FSHG §1 besagt ja, dass die Kommune eine leistungsfähige Feuerwehr unterhalten muss), dann geht man doch schon sehr stark auf die Kommune zu. Und das seitens der Feuerwehr.Wer übernimmt die Folgekosten des Fahrzeuges? (Und wieso ist ein MTW bei zwei Löschgruppenfahrzeugen für die "Leistungsfähigkeit" nach FSHG erforderlich?) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|