Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | RLP klagt gegen Kostenbescheid einer VG | 15 Beiträge |
Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 435480 |
Datum | 26.10.2007 12:42 MSG-Nr: [ 435480 ] | 6366 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Moin,
Topaktuelle Meldung in unserer Tagespresse, die VG hat nur einen Teilerfolg vor Gericht herausgeholt. Klares Urteil der Richter: Innerhalb der VG ist im Rahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr die VG für die innerörtlichen Straßen zuständig, außerhalb der VG obliegt die Verantwortung bei den Landesbehörden.
Da fängt schon bei der Meldung an, erfahren Polizei oder Feuerwehr von Verunreinigungen auf Staßen außerhalb der VG, muss zuerst eine Rücksprache mit der Landesbehörde, bzw. Straßenmeisterei gehalten werden, bevor die Feuerwehr tätig wird !
Da dies, zumindest in RLP ein Präzedenzfall war, interessant (wenn auch schon teilweise bei den Feuerwehren bekannt).
Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli
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