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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP klagt gegen Kostenbescheid einer VG | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 435261 | ||
Datum | 25.10.2007 16:29 MSG-Nr: [ 435261 ] | 6278 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner also zum Beseitigen von Ölspuren wird man kaum jemanden finden außer der Feuerwehr zu jeder Nachtzeit. Es gibt reichlich Unternehmer, die das gerne übernehmen würden. Geschrieben von Anton Kastner Aber zum Ausschildern von Gefahrenstellen haben die Baulastträger eine Rufbereitschaft, die jederzeit kommt. Wie jetzt? Für Schilder gibts ne Rufbereitschaft, für Ölspuren nicht? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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