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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkenung von Lehrgängen | 54 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 433687 | ||
Datum | 18.10.2007 09:05 MSG-Nr: [ 433687 ] | 17367 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn man kein Fahrzeug hat, dann kann man auch nicht nach FWDV 3, 10 usw. üben. Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wo bitte steht in einer der Dienstvorschriften, dass ein Fahrzeug vorhanden sein muss, damit diese gilt? Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn das in der GA erlernte nicht regelmäßig geübt wird, ist es sehr schnell vergessen. Das gilt nicht nur für das, was in der GA dran war/ist. Grüße Micha | ||||
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