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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Weisungsbefugnis FW vs. Rettungsdienst | 12 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8W., Gladbeck / NRW | 432712 | ||
| Datum | 12.10.2007 17:39 MSG-Nr: [ 432712 ] | 6095 x gelesen | ||
Hallo, ich selbst bin RA und habe die Fortbildung ORGL absolvieren dürfen. Offiziell bestellt bin ich dazu nicht. Für mich ist die Sache recht klar, fast in jedem Bundesland gibt es die Regelung das der erste RA die ORGL Funktion wahrnimmt, bis dieser eintrifft. Selbst im ländlichen Bereich sprechen wir dabei von einer Zeit von max. 20 Minuten, wenn nicht unvorgesehenes dazwischen greift. Sollte ein Kollege bei FF dabei sein, der diese Fortbildungen besitzt ist dies schön aber nicht weiterführend. Im Regelfall ist der RD als erster am Unfallort, bedeutet der erste RA hat bereits oder sollte ein ungefähres Lagbild haben. Wichtigster Führungszeitruam sind die ersten 5 Minuten in denen die Nachrückenden Einheiten einzuteilen und Aufstellungen der Fahrzeuge geregt werden müssen. Die Pahse der Selbstorganisation ist so schon schwer genug und sollte nicht durch unnötige Kompetenzgehangel erschwert werden. Regeln sind da um sie einzuhalten und sie machen das Leben einfacher. Ausbildungen zu besitzen ist gut, man muss aber den Strukturen entsprechend handeln. Der Führungswechsel vom ersten RA auf den ORGL bedeutet bereits einen Zeitverlust wegen Übergabe etc., wenn man den Handlungszeitraum durch einen weiteren Führungswechsel weiter eingrenzt, ist das für den Ablauf nicht zuträglich. Gruß Thomas Weijers | ||||
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