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| Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
| Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 432685 | ||
| Datum | 12.10.2007 15:54 MSG-Nr: [ 432685 ] | 22318 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Sanders - mit einer Verpflichtung von 10 Jahren (ansonsten anteilmässige Beteiligung der Feuerwehrangehörigen) Hallo, so in etwas ist das hier auch geregelt. Soweit ich sagen kann, wurde es bei uns auf 5 Jahre Verpflichtung im Wehrdienst fest gelegt. Was aber mit Kameraden passiert, die, zB. aus beruflichen Gründen, vorher ausscheiden müssen ... das kann ich nicht sagen. @Ingo: Wie alt machst du Lüder nur? :-) MkG Patricia Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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