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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einverständniserklärung der Eltern für Einsatzabteilung | 12 Beiträge | ||
Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen | 431786 | ||
Datum | 07.10.2007 16:12 MSG-Nr: [ 431786 ] | 7234 x gelesen | ||
Ich bin weiß Gott kein Jurist. Aber da ja nun mal gesetzlich geregelt ist (§11 Absatz 2 des NBrandSchG), dass man mit 16 in die Einsatzabteilung darf (je nach Bundesland vielleicht ein anderes Alter) muss man doch nicht zwangsläufig eine Einverständniserklärung der Eltern haben, oder? Klar ist man erst mit 18 voll geschäftsfähig, aber es gibt doch auch Dinge die man trotzdem vorher schon alleine entscheiden darf. Gehört da evtl. der Eintritt bzw. die "Mitarbeit" in der Einsatzabteilung zu? Mit kameradschaftlichem Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | ||||
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