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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Nichtrauchergesetz | 50 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 430964 | ||
Datum | 03.10.2007 11:08 MSG-Nr: [ 430964 ] | 10516 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus Hammerl Diese Frage wurde hier, vor allem im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz, schon öfter aufgeworfen. Richtig und meiner Meinung nach aber nicht gänzlich aufgelöst. Habe mir die Links nun noch mal angeschaut und beim genauen durchlesen des "Nichtraucherschutzgesetzes NS" trotzdem keinen entsprechenden Passus gefunden. Im Gegenteil dort heißt es: mit Ausnahme derjenigen Personen oder Stellen, denen außerhalb des öffentlichen Bereichs Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen worden sind und ein Gerätehaus ist eindeutig "außerhalb" des öffentlichen Bereich. Meiner Meinung nach setzt da die "Nichtraucherfunktion" etwas um, was so aber niemals geschrieben wurde und zur Not wird halt an den "Haaren" gezogen bis es passt. Bleibt nur die Hoffnung dass auch irgendwann einmal etwas reglementiert wird, was deren pers. Freiheit einschränkt. Ich denke einmal wenn der Staat so weiter macht wird das nicht mehr alsolange dauern. Gruß Dirk | ||||
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