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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusleuten von Parkplätzen52 Beiträge
AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW430810
Datum02.10.2007 13:46      MSG-Nr: [ 430810 ]13534 x gelesen

Das der Umzug vom Ordnungsamt so genehmigt wurde bedeutet noch lange nicht das das Ordnungsamt hier auch um Amtshilfe ersucht hat.
Vielmehr hat sich die Feuerwehr bereit erklärt sich um die Verkehrssicherung zu kümmern. Genau so gut hätte der Elternstammtisch Hastenichgesehen sich dazu bereit erklären können, das hätte nichts geändert.



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