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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausleuten von Parkplätzen | 52 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 430669 | ||
Datum | 01.10.2007 20:46 MSG-Nr: [ 430669 ] | 13500 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Das sehe ich anders. Die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung, welche im Rahmen gesetzlicher Vorgaben tätig wird. Zwar können deren Anghörige parallel dazu einen Verein betreiben und auch die anderen Vereine unterstützen - wäre aber wohl besser sie machen das mit ihrem eigenen Material und erzeugen nicht auch obendrein aufgrund der Anwendung von Dienstbekleidung einen pseudooffiziellen Chrakter. Ich weiß ja nicht, was du gegen die Hilfe von Vereinen untereinander hast. Wenn der BGM als oberster Vertreter der Gemeinde nichts dagegen hat, warum soll man das nicht machen? Das soll sich sogar positiv auf das Zusammenleben in der Gemeinde auswirken und für das Image der Feuerwehr ist das bestimmt nicht schlecht. Und wer von den FM(SB) nicht mitmachen will, der wird doch nicht gezwungen. Wir sperren dann sogar beim Kirchweihauszug und beim Martinszug der Kindergärten die Bundesstraße und die Polizei sagt ganz sicher nichts dazu. Wenn die Anordnung dazu dann von der Gemeinde kommt, ist das sogar hochoffiziell. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen | ||||
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