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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | |||
Thema | Werbung im Internetauftritt der Feuerwehr | 12 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 430040 | |||
Datum | 28.09.2007 13:18 MSG-Nr: [ 430040 ] | 6161 x gelesen | |||
Eine interessante Frage ist wer letztendlich haftet wenn es hier zu Probleme kommt. Ist es der Provider der diese Werbung stellt, oder der Betreiber der Homepage, also letzlich der Kommandant. Interessant ist doch ersteinmal wer die Webseite betreibt. Betreiber der Feuerwehrseiten ist ersteinmal die Gemeinde/Stadt (sofern nicht durch Verein, ...). Verantwortlich für den Seitenbetreiber ist dementsprechend der Bürgermeister. Wobei es diesem sicherlich (im Rahmen der bestehenden Gesetze sowie kommunaler Satzungen) möglich ist die inhaltliche Verantwortlichkeit abzuwälzen. Hinsichtlich der inhaltlichen Verantwortlichkeit für Werbung bzw. werbeähnlicher automatisch generiertem Content sollte sich dann der real Verantwortliche mal an der bestehenden Rechtssprechung orientieren. Da es für diese Werbung entweder Geld oder eine Gegenleistung gibt, ist dieses als gewerbliches Handeln zu betrachten. Jetzt möge mal jeder in die für sein BL geltenden Gesetze schaun und überlegen in wann Gemeinden/Städte überhaupt zu so etwas berechtigt sind und unter welchen Auflagen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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