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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaRechtliche Schritte gegen den Jugendwart40 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY428984
Datum22.09.2007 19:43      MSG-Nr: [ 428984 ]12854 x gelesen
Infos:
  • 30.08.07 Sammlung von Urteilen rund um Kinder-/Jugendbetreuung
  • 30.08.07 Sturz eines Pfadis vom Gabelstapler
  • 30.08.07 Tauzieh-Urteil

  • Geschrieben von Daniel Grothe Muss unbedingt ein Kind ein C-Rohr halten, es können z.B. mehrere tun, man muss ja nicht unbedingt jeden "Löschtßzwerg" ein C-Rohr halten lassen. es gibt ja auch D-Rohre.
    Aber der JFs nur noch "trockene" Übungen zu gestatten finde ich unsinnig; bei Einhaltung von Sicherheitsmaßnahme sehe ich da keine besondere Gefahr.


    Grüß Gott,

    also ein Jugendlicher hat am C-Rohr absolut nichts allein zu suchen. Auch die normalen FA(SB) müssen ja zu zweit am Strahlrohr sein.
    Aber trotzdem können die Jugendlichen jederzeit m.E. mit Wasser über. Gefragt ist aber hier ein verantwortungsvoller Maschinist, der den Pumpenausgangsdruck immer kontrolliert.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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