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Thema | Angehörigen Benachrichtigung | 22 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Schlüchtern / Hessen | 427726 | ||
Datum | 14.09.2007 00:16 MSG-Nr: [ 427726 ] | 12277 x gelesen | ||
Hallo, ich halte prinzipiell die Kenntlichmachung von IN´s für vernünftig. Allerdings denke ich, daß bei einem VU die Benachrichtigung eines Verwandten lieber durch die Polizei erfolgen sollte. Die haben Schulungen für den Umgang und das Überbringen von Trauernachrichten, bzw schlechten Nachrichten. Hatten selbst schon einen VU, bei dem die Ehefrau noch mit dem Mann telfoniert hat, als dieser mit 200 gegen einen Sattelzug gerast ist (http://www.feuerwehr-schluechtern.de/seiten/eins%E4tze-2006/einsatz-112.htm) Ich denke wenn man per Telefon benachrichtigt wird, ist das schmerzhafter, als wenn ich erstmal den Schock habe, dass die Pol vor der Tür steht. Bei Kinder sehe ich allerdings durchaus den Nutzen eines IN´s. Z.B. bei Ausflügen, etc. Der Betreuer braucht nicht lange zu suchen, und hat gleich einen Verantwortlichen am Rohr. Gute Nacht Frank Meine Meinung und nicht meiner Organisation. Grundgesetz Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. | ||||
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