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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Verwaltungsbeamter mit Feuerwehr-Ehrenmedaille ausgezeichtnet | 9 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 425688 | ||
Datum | 02.09.2007 10:04 MSG-Nr: [ 425688 ] | 6480 x gelesen | ||
Hallo! Link zum Artikel Meine Frage dazu an die Ortsansässigen: Wodurch hat der Fachdienstleiter "erheblich mehr getan, als von einem Beamten erwartet werden kann"? Wenn ich es richtig verstehe, kommen doch in den Verleihungsbestimmungen für die Ehrenmedaille analog zum Feuerwehr- Ehrenkreuz die folgenden Auswahlkriterien zur Anwendung: >> * für hervorragende Leistungen im Feuerlöschwesen * für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr * für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, * wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.<< Mir scheint da im originären Sinne ein gewisses Übergewicht auf Mut und Lebensgefahr bei der Auswahl zu liegen. Gleichzeitig wäre ich bisher auch davon ausgegangen, daß es die reguläre Dienstpflicht eines Verwaltungsbeamten sei, wirtschaftlich zu planen und zu beschaffen. Gibt es zu dem Vorgang nähere Informationen (eventuell auch seitens DFV), die die Sache so beleuchten, daß vielleicht auch andere Gemeinden daraus lernen können? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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