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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umgang mit gesetzlichem Rauchverbot in nds. Feuerwehrhäusern | 28 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 425065 | ||
Datum | 30.08.2007 15:28 MSG-Nr: [ 425065 ] | 8625 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Krause Auf Anweisung des OBM ist es mittlerweile auch nicht mehr gestattet vor öffentlichen Gebäuden, also auch Gerätehäusern zu rauchen. Die rechtliche Grundlage dafür wüsste ich mal gerne. Meiner Meinung nach ist das doch etwas "daneben gegriffen". Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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