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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Jugendfeuerwehr
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaEintritt in die Jugendfeuerwehr ab 11 Jahren, speziell Bayern116 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen422993
Datum23.08.2007 06:10      MSG-Nr: [ 422993 ]43154 x gelesen

Es geht in der Jugendfeuerwehr vordergründig um "Jugendarbeit" und nicht als erstes und oberste Ziel der Nachwuchsgewinnung.

Dann schau mal ins FSHG und sag mir wo du den begriff Jugendarbeit findest.

Eigentliches Ziel der Jugendfeuerwehrarbeit ist die Nachwuchsgewinnung. Aufgrund der Zielgruppe, wird man jedoch nich umhin kommen sich Mitteln der freien Jugenarbeit zu bedienen um diese zu halten.

Anderenfalls würde man jedes Recht auf Förderung aus Landes/Bundesmitteln verlieren. Dies ist auch genau der Grund wieso jede JF eine eigene Satzung haben muss wo, soviel ich weiss, dies auch genauso festgeschrieben steht.

Diese Satzung ist nur notwendig weil man ansonsten nicht als Träger der freien Jugendarbeit anerkannt werden kann. Wenn die Basis nicht Träger der freien Jugendarbeit ist, dann wird es für die KJF, die LJF und die DJF schwierig dieses Prädikat zu halten und die dort beschäftigten Bildungsreferenten deren Bezüge fast zu 100% aus Mitteln der Jugendförderung stammen wären Arbeitslos. Daher auchderen persönlicher Leidensdruck (einschließlich ominöser 50%-Jugendarbeits-Regelungen und schwachsinniger Fragen in der Jahresmeldung für die DJF).

Wer sich übrigens mal mit den Forderungen des KJHG sowie dessen Ausführungswünsche seitens der Jugendämter auseinandergesetzt hat, wird feststellen müssen, daß diese schon für privatrechtlich organisierte Gruppe nur schwer umsetzbar sind, da sie regelmäßig mit dem Vereins- und dem Steuerrecht kollidieren. Innerhalb der engen Grenzen der Brandschutzrechte und des weiteren Ö-Rechts ist eine Umsetzung eigentlich gar nicht möglich. Glücklicherweise wird sowohl von kommunaler Seite als auch von Seite der Jugendämter in diesem Fall über die existierenden Kollisionen regelmäßig hinweggesehen - "Ist halt die Feuerwehr...."

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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