News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnordnung med. 'Sicherheitswache' NRW6 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW422205
Datum20.08.2007 18:19      MSG-Nr: [ 422205 ]4313 x gelesen

Hi!

Eine Regelung wie für die Brandsicherheitswachen gibt es nicht.
Abhängig von der Veranstaltung können z.B. die örtlichen Ordnungsbehörden oder die Polizei im Rahmen von Genehmigungen oder bedingten Verboten bestimmte Auflagen machen, Rechtsgrundlage hierfür können vielfältiger Art sein:

Für Versammlungen: § 15 VersG
Für Versammlungsstätten: § 41 Abs. 3 VStättVO NRW
Für Straßenveranstaltungen: § 29 Abs. 3 StVO
Für Märkte, Volksfeste etc.: § 69 a Abs. 3 GewerbeOrdnung

Reicht das?

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.122


Anordnung med. 'Sicherheitswache' NRW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt