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ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421412
Datum16.08.2007 16:14      MSG-Nr: [ 421412 ]84408 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Marc Dickey Mal einen Blick in die GUV-V C53 geworfen?

    Ja, aber trotzdem haben diese Kameraden ja noch die Schutzanzüge Bayern 2. Alle FA mit Schutzanzügen auszustatten geht nicht. Es rücken ja sehr selten alle aus und bei den Übungen sind auch nicht alle 100 da.

    Ähm... verstehe ich das Richtig, daß nicht alle FA den Tm2 erhalten? Also sind nur ein Teil der Kräfte fertig ausgildete FA.

    Bei gilt momentan noch, dass Mindestvoraussetzung für die Übernnahme in den aktiven Dienst der Lehrgang TM I ist. Damit können die Kameradinnen und Kameraden auch noch an die Feuerwehrschule.
    (Obwohl dort eigentlich TF Voraussetzung ist).

    Ich muß doch davon ausgehen, daß alle FA jährlich die vorgschriebenen 40 Mindeststunden an Fortbildung erhalten - oder?

    Ich kenne deren Ausbildungsplan nicht (Geht uns nichts an), aber ich glaube nicht.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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