alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren124 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY421083
Datum15.08.2007 10:45      MSG-Nr: [ 421083 ]84597 x gelesen
Themengruppe:
  • Fahrzeugbeschaffung

  • Geschrieben von Thomas EdelmannDas geht nicht.
    Doch, sicher geht das. Denn FW-Verein und gemeindliche FF sind zwei Paar Stiefel.

    Geschrieben von Thomas EdelmannDie Wahl wird auf einer vom Bürgermeister einzuberufenden Deinstversammlung durchgeführt.
    Der Kommandant hat mit dem Verein nichts zu tun. Dies ist eine Position in der gemeindlichen FF.

    Kommandant=Chef der gemeindlichen FF, deshalb auch Wahl durch den Bgm einberufen.
    Vereinsvorsitzender=Chef des Vereins

    Auch wenn Kommandantenwahl und Vereinswahl oft auf einer Veranstaltung durchgezogen werden, sind es zwei verschiedene Wahlen, die nichts miteinander zu tun haben. Auch die Wahlberechtigten unterscheiden sich. Während bei der Wahl der Vereinsvorstandschaft alle Vereinsmitglieder wahlberechtigt sind (egal ob Mitglied der gemeindlichen FF oder nicht), sind es bei der Kommandantenwahl nur die aktiven Angehörigen der gemeindlichen FF plus JF-Mitglieder ab 16 und zwar unabhängig davon, ob sie Mitglied im FW-Verein sind oder nicht.

    Gruß
    Peter



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.088


    Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt