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Thema | Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren | 124 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 421083 | ||
Datum | 15.08.2007 10:45 MSG-Nr: [ 421083 ] | 84597 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann Das geht nicht. Doch, sicher geht das. Denn FW-Verein und gemeindliche FF sind zwei Paar Stiefel. Geschrieben von Thomas Edelmann Die Wahl wird auf einer vom Bürgermeister einzuberufenden Deinstversammlung durchgeführt. Der Kommandant hat mit dem Verein nichts zu tun. Dies ist eine Position in der gemeindlichen FF. Kommandant=Chef der gemeindlichen FF, deshalb auch Wahl durch den Bgm einberufen. Vereinsvorsitzender=Chef des Vereins Auch wenn Kommandantenwahl und Vereinswahl oft auf einer Veranstaltung durchgezogen werden, sind es zwei verschiedene Wahlen, die nichts miteinander zu tun haben. Auch die Wahlberechtigten unterscheiden sich. Während bei der Wahl der Vereinsvorstandschaft alle Vereinsmitglieder wahlberechtigt sind (egal ob Mitglied der gemeindlichen FF oder nicht), sind es bei der Kommandantenwahl nur die aktiven Angehörigen der gemeindlichen FF plus JF-Mitglieder ab 16 und zwar unabhängig davon, ob sie Mitglied im FW-Verein sind oder nicht. Gruß Peter | ||||
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