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Funkmeldeempfänger
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMelder in der Jugend33 Beiträge
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern418861
Datum05.08.2007 15:11      MSG-Nr: [ 418861 ]13230 x gelesen

Hallo Christian,

Geschrieben von Christian FischerNein. Das ist eigfentlich recht konkret.

1. Du darfst nicht (vorsätzlich) abhören.
2. Sollte das Abhören versehentlich passieren darfst Du das Gehörte es nicht weiter geben.


Das heißt also nach deiner Aussage, es dürfte kein Problem damit geben, sich privat einen Melder anzuschaffen, mit dem ich
1. nicht vorsätzlich abhöre und
2. das Gehörte sowieso dann nicht weitergebe.

Wenn der FME also einzig und allein zum Zweck der Alarmierungsmöglichkeit angeschafft wird, weil evtl. die Gemeinde nicht soviel Geld hat, massenhaft Melder zu bestellen, noch dazu, wenn man Bedenken haben muss, dass diese bei Umstellung auf Digitalfunk in absehbarer Zeit evtl. nutzlos sein könnten.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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