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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Feuerwehr
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418245
Datum01.08.2007 10:14      MSG-Nr: [ 418245 ]7585 x gelesen

Geschrieben von Daniel Schmidbergerbei uns haben alle Kollegen keine Probleme damit ihren RTW, KTW, NEF, oder auch ein Fahrzeug der FW im absoluten Halteverbot oder dergleichen abzustellen......auch wenn es beispielsweise nur zu Döner holen wäre.

Anderswo bekommt ein KTW ein "Ticket" weil er für eine Entlassungsfahrt in die Fußgängerzone eingefahren ist anstelle den Patienten mit der Trage 200m über Kopfsteinpflaster zu rollen.

Anderswo soll auch schon ein im Halteverbot abgestelltes Auto mit Blaulicht auf dem Dach und "NOTARZT" auf der Haube abgeschleppt worden sein...


Manuel



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