News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaParkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge15 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü418172
Datum31.07.2007 21:34      MSG-Nr: [ 418172 ]7553 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Manuel SchmidtBezahlt also der Dienstherr der Person die Anmietung einer Garage?

So war die Vorstellung eines Sachbearbeiters bei der Stadt....,..und das ganze natürlich dann mehrfach an den verschiedenen "Standorten".


Gruß Andi



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.214


Parkausnahmegenehmigung für Bereitschaftsdienstfahrzeuge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt