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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLeistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen39 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY418021
Datum31.07.2007 08:49      MSG-Nr: [ 418021 ]19476 x gelesen

Geschrieben von Thorben GruhlUnd für die Fw sind des öfteren ~10 Minuten (Bayern, RLP)

Also Bayern kannst du hier ganz schnell wieder vergessen. Derzeit ist die Hilfsfrist lediglich als Empfehlung zu betrachten, da sie nicht im BayFwG steht, sondern nur in einer Vollzugsbekanntmachung.

In der Neufassung des BayFwG wird zwar eine 10-Minutenfrist enthalten sein, jedoch darfst du dieser kaum mehr Wichtigkeit widmen, als der berühmten Warze am Ar***, denn

- es wird keinerlei qualitative Forderung gestellt. Sobald was rotes eintrifft, und sei es nur ein TSA, gilt die Frist als eingehalten.

- es werden jegliche Haftungsansprüche gegen die Gemeinde ausgeschlossen, die aus einer Nichteinhaltung entstehen könnten.

Also alles in allem ein zahnloser Tiger.

Gruß
Peter



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