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Staatliche Feuerwehrschule
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBerechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr15 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern416063
Datum19.07.2007 22:57      MSG-Nr: [ 416063 ]8795 x gelesen

Hallo

Wenn ich mich richtig entsinne, ist entweder im Bayer. Feuerwehrgesetz (Anhang) oder den zugehörigen Durchführungvorschriften (findest Du beides auf der Homepage der SFS Regensbrug oder auf den Seiten des Stmi Bayern) ein Berechnungsbeispiel für Ausrückekosten von Feuerwehrfahrzeugen.
So wird das bei uns in Bayern i.d.R. gehandhabt.

mkg


Werner



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