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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 416063 | ||
Datum | 19.07.2007 22:57 MSG-Nr: [ 416063 ] | 8795 x gelesen | ||
Hallo Wenn ich mich richtig entsinne, ist entweder im Bayer. Feuerwehrgesetz (Anhang) oder den zugehörigen Durchführungvorschriften (findest Du beides auf der Homepage der SFS Regensbrug oder auf den Seiten des Stmi Bayern) ein Berechnungsbeispiel für Ausrückekosten von Feuerwehrfahrzeugen. So wird das bei uns in Bayern i.d.R. gehandhabt. mkg Werner | ||||
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