Hi,
Geschrieben von Christi@n PannierNatürlich, sonst würde die Prüfung ja keinen Sinn machen.
Sie auch EN 137.
Laut EN wird ja das vollständige Gerät geprüft. D.h. wenn die Hersteller x verschiedene PA-Flaschen und y verschiedene PA im Programm haben, wurden x mal y Beflammungs-Tests durchgeführt?
Dann resultiert daraus auch die andere Zulassungsgeschichte, sprich man sollte nicht eine Auer-Flasche mit einem Dräger-PA verwenden, da in dieser Kombination nicht geprüft?
Gruß,
Christian Rieke
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***
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