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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berechnung einer Gebührensatzung Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 415891 | ||
Datum | 18.07.2007 22:11 MSG-Nr: [ 415891 ] | 8891 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Stark vereinfacht: alle anfallenden Kosten im geplanten Nutzungszeitraum durch die geschätzte Anzahl der Einsatzstunden des Fahrzeuges in diesem Zeitraum dividieren. Das wäre zwar theoretisch ein Ansatz. Dieser würde aber ausßer acht lassen, daß der Sinn eines Feuerwehrfahrzeugs nicht nur aus dem Fahren von Ausrückern, sondern auch die seine schlihte Anwesenheit im Sinne einer "Vorhaltung" besteht. Sprich: Auch wenn das Fahrzeug keinen Einsatz fährt, ist es "eh da". Im Bereich der BWL spricht man dann scherzhaft auch von "eh da" Kosten. Das andere Extrem wäre den Ansatz zu wählen den der Fragesteller genommen hat. Sprich: Alle Kosten auf alle Stunden eines Jahres. Das wird dann aber zu vergleichsweise niedrigen Beträgen führen. Die Wahrheit wird also wie immer irgend wo dazwischen liegen. Hilfreich könnte ein Gespräch mit den Stellen sein, welche regelmäßig die kommunale Rechnungslegung prüfen. Diese haben i.d.R. Vorstellungen, wie das Prinzip der sparsamen haushaltsführung in der Praxis umgesetzt werden kann, ohne daß die Einsatzstunde eines LF auf einige Tausend Euro kommt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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