Geschrieben von Eicheldinger HansDa hört sich auf alle Fälle gut an, von solchen Regelungen sind wir in Bayern leider Lichtjahre entfernt! ;-(
So ein quatsch ... in der nicht mehr gültigen Fassung der Alarmierungsbekanntmachung stand klipp und klar drin, bei Alarmstufe 2 ist eine Drehleiter vorzusehen und zB bei Alarmstufe 5 ein Rüstwagen, ebenso nach der neuen Alarmierungsbekanntmachung wird bei Bränden von Gebäuden bzw sogar beim Brand eines LKWs eine Drehleiter gefordert.
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