News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern414911
Datum13.07.2007 09:15      MSG-Nr: [ 414911 ]12010 x gelesen

Geschrieben von Kevin SchneiderWie gesagt, das THW stellt sich auch mit 3 Fzg. an die Kreuzung und hält PKW an.
Nur wenn er sich als Anwohner ausweisen kann darf er um die Ecke ansonsten wird er angewiesen zu wenden.
Wär ja dann auch nich erlaubt?!


Der Veranstalter muß, um eine Straße sperren zu dürfen, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (je nach Einstufung der Straße sind hier unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten) eine sog. verkehrsrechtliche Anordnung beantragen. In diese Anordnung wird zumeist auch geregelt wie diese Sperrung auszusehen hat (sprich Beschilderung, Absicherung, Umleitung etc.)
Gibt nun diese verke´hrsrechltiche Anordnung vor, daß an den neuralgischen Punkten Posten zu stehen haben, dann kann dies im Auftrag des Veranstalters auch Lieschen Müller von nebenan sein, so Sie denn geistig, körperlich (und bei manchen Tätigkeiten auch ausbildungsmäßig) dazu in der Lage ist.
Das ist letztendlich komplett davon unabhängig ob FFW, THW oder der Gesangsverein.
Maßgeblich ist die verkehrsrechtliche ANordnung, die die Rechtgrundlage darstellt.

Und das ist sogar so, wenn eine Kommune Veranstalter ist (zumindest in Bayern).

Die Feuerwehr darf auch in Bayern (obwohl die Feuerwehren in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern verkehrslenkende Maßnahmen durchführen dürfen) nicht so einfach mirnichts, dirnichts aus Jux und Tollerei eine Straßensperrung vornehmen oder eine Umleitung einrichten.

Achtung diese Aussage bezieht sich jetzt nur auf Veranstaltungen, nicht auf Unfälle oder ähnliches.

mkg

Werner



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.128


Verkehrsabsicherung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt