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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Versicherung im KatS? | 4 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 414618 | |||
Datum | 12.07.2007 05:35 MSG-Nr: [ 414618 ] | 4057 x gelesen | |||
Gibt es einen Unterschied im Versicherungsträger bzw. den -Leistungen zwischen normalem FW-Dienst und KatS-Dienst von Verpflichteten im KatS? Dürfte bundeslandabhängig sein. In Hessen ist in jedem Fall die UKH zuständig. Fragt sich wie man in andeen Länder -insbesondere denen mit FUK- verfährt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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