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Technisches Hilfswerk
Tragkraftspritzenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsabsicherung33 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414056
Datum09.07.2007 17:14      MSG-Nr: [ 414056 ]12090 x gelesen

Geschrieben von Kevin SchneiderBeim Altstadtlauf haben das sogar Privatpersonen getan, ich glaub die amateurfunker mit ihren tragbaren Telefonzellen.
Ich meine ja auch keine verkehrslenkenden Sachen wie Schnauze halten, Umdrehen, Abfahrt
(unser liebes THW) wenn man mit Einkäufen in die Heimatstraße fahren möchte.

Nur weil es andere verkehrt machen, müssen wir es ja nicht auch. Obwohl ich auch schon etwas grantig werde, wenn am quer auf der Strasse stehenden Fahrzeug jemand über den Radweg fährt.

Geschrieben von Kevin SchneiderAllerdings gibt es immer wieder Radler die denke,, Ach gott do kummt jo kenner, dann kann ich jo''
Radfahrer -> Verkehrteilnehmer -> Feuerwehrs keine Weisungsbefugnis
Anders natürlich beim Einsatz. Da kann ich meine Einsatzstellen sperren und dem Radfahrer nahelegen doch bitte umzukehren. Aber nicht beim Volkslauf. Qualmende Socken sind kein Einsatzgrund. ;-)

Geschrieben von Kevin SchneiderMeistens isses ja so das die Strecke immer vorher von der Stadt mit rot weißen Schleifchen abgesperrt wird, und ob das THW oder die Polizei oder ein FW-Mann an der Ecke steht und schläft äähh den Läufern sagt das sie nach links müssen is in meinen Augen wurscht
Das ist nie ein Problem solange:
a. Wo kein Kläger, da kein Richter;
b. es gut geht.

Problem ist es, sobald Du Zwangsmassnahmen anwendest oder einer die Absperrung durchbricht und jemand zu schaden kommt.

Geschrieben von Kevin SchneiderBei uns sind keine Pylonen im TSF, stehen aber auch nich auf der Beladeliste, stehen glaub ich nur 2x Blitzer, 2x Dreieck, 9x Weste, und ne Kelle
Sollte ihr mal drüber nachdenken. Blitzer und Dreieck sind sicherlich nicht ganz so wirkungsvoll. Und das Fahrzeug selber wird dann ja an der Einsatzstellen stehen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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