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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 413986 | ||
Datum | 09.07.2007 12:31 MSG-Nr: [ 413986 ] | 9233 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Ingo Horn Mittlerweile gibts sogar ein Angebot, das im Falle von Vorschädigungen greiftJa so ein "Zufall" aber auch... der Bedarf für so ein Angebot wurde meiner bescheidenen Ansicht nach ja auch erst in jüngerer Vergangenheit geweckt..äh.. entdeckt. In welchen Fällen da überall schon Vorschädigungen vorgelegen haben sollen ist schon erstaunlich, wobei das meiste auch dazu (wie so oft) aus dem Buschfunk stammt ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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