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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 413960 | ||
Datum | 09.07.2007 11:51 MSG-Nr: [ 413960 ] | 9490 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sebastian Weiß Die FUK Hessen bietet für (wie ich mir sagen ließ) recht schmales Geld Zusatzversicherungen an, die die Kommune für Ihre FA abschließen kann, durch die besagte FA auch bei Herzinfarkt und Schlaganfall im Dienst versichert sind. Jopp. Mittlerweile gibts sogar ein Angebot, das im Falle von Vorschädigungen greift. Kam allerdings heute erst mit Begleitschreiben vom IM an und ich muss mir das a) mal genauer anschauen (weiß nicht mehr, ob von FUK oder GVV) b) das Kleingedruckte lesen ;) Sobald ich mehr weiß, kann ichs mal detaillierter schildern. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 2. Vockenhäuser Fachtagung THL - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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