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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 413959 | ||
Datum | 09.07.2007 11:47 MSG-Nr: [ 413959 ] | 9346 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian Weiß Die FUK Hessen bietet für (wie ich mir sagen ließ) recht schmales Geld Zusatzversicherungen an, die die Kommune für Ihre FA abschließen kann, durch die besagte FA auch bei Herzinfarkt und Schlaganfall im Dienst versichert sind. Es ist dabei zu beachten, dass Herzinfarkte nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Zwar wird prinzipiell der HI als allgemeines Lebensrisiko gesehen, welches üblicherweise keinen Arbeitsunfall i.S. des SGB VII darstellt, jedoch ist mir auch ein Urteil bekannt, bei welchem ein FA beim Ankurbeln einer TS einen Herzinfarkt erlitt und daran verstarb. Da die zuständige FUK Hinterbliebenenleistungen verweigerte ging der Fall vor Gericht. Dieses entschied, dass ein kausaler Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit vorliegt (starke körperliche Anstrengung durch das Ankurbeln der TS) und dieser Fall als Arbeitsunfall zu werten ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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