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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 413950 | ||
Datum | 09.07.2007 11:16 MSG-Nr: [ 413950 ] | 9339 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Henning Peters genau das ist der Grund, weshalb ein HI im Feuerwehreinsatz nicht gleich zur Folge hat, dass die FUK das zahlt. Der HI hätte ebenso in jeder anderen Situation / zu der Zeit im Bett passieren können.Die FUK Hessen bietet für (wie ich mir sagen ließ) recht schmales Geld Zusatzversicherungen an, die die Kommune für Ihre FA abschließen kann, durch die besagte FA auch bei Herzinfarkt und Schlaganfall im Dienst versichert sind. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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