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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grobe Fahrlässigkeit, Feuerwehr, FUK und Regress... | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 413683 | ||
Datum | 07.07.2007 19:34 MSG-Nr: [ 413683 ] | 9286 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Christoph Pries Jo. Ist aber dem Versicherungsnehmer, also dem Feuerwehrman (SB) im Einzelfall sehr schwer zu vermitteln und auch nicht ohne eine gewisse Tragik. Das ist aber das wieder Grundproblem: Die Leute haben im Regelfall keine Ahnung über ihre Unfallversicherung. Infolge dessen bauen sie sich Meinung auf, die überwiegend aus Gerüchten, "hab ich mal gehört" und Halbwahrheiten besteht (siehe: "wenn du nicht (...), dann bezahlt die FUK nicht") . Und wenn dann der worst case eintritt bricht für sie die Welt zusammen, weil sich ihre bisherige Meinung als falsch herausstellt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | ||||
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