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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8R., Traben-Trarbach / Rheinland-Pfalz413541
Datum06.07.2007 16:20      MSG-Nr: [ 413541 ]4930 x gelesen
Infos:
  • 06.07.07 Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt

  • also der anhänger verdeckt die heckleuchten und am anhänger sind zusätzlich keine warneinrichtungen angebracht. die plane wird beim entleeren der pritsche aufgerollt und in den ösen oben eingehangen



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