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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAktuelle Brandschutz, Bericht über StLF267 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen413110
Datum04.07.2007 23:55      MSG-Nr: [ 413110 ]205044 x gelesen

Tach,

Geschrieben von Daniel BalzUR, die LFKS hat in ihrem Haushaltsplan Mittel für die Beschaffung eines MLF-TH... Und das sagt dann wohl aus, es gibt es doch?!

Wen will euer Sportministerium hier eigentlich verarschen? Sich selbst? Den Normausschuss? Die restlichen Bundesländer? Die Kommunen, die's trotz Zuschuss zum Großteil bezahlen müssen?

Geschrieben von Daniel BalzWeil die Feuerwehrverordnung ganz gezielt das MLF vorsieht in bestimmten Risikoklassen und eben kein TSF-W... Warum auch immer...
War nich TSF-W als Alternative möglich? wenn nicht - gleiche Frage wie eben. Ein Fahrzeug, dass nach TR ausrüstungsbedingt nicht mehr kann als ein TSF-W, soll aber im BSBP mehr können und muss zwangsläufig für einen happigen Aufpreis beschafft werden?
Hat da wer aus dem Herstellerumfeld sein Geldköfferchen im Innenministerium stehen lassen oder was ist die Motivation hinter diesem Mist?

Gruß,
Thorben



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