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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | Verkehrsleitkegel | 29 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 412457 | ||
| Datum | 02.07.2007 13:30 MSG-Nr: [ 412457 ] | 18831 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Harald Feckl Denn es gibt ja noch den Fachnormenausschuß Feuerwehr. Und danach sind z.B. auch Faltleitkegel zur Absicherung von Gefahrenstellen zugelassen. Diese Faltleitkegel sind jedoch nicht nach TL-Leitkegel (weil leichter), dürfen also z.B. von Autobahnmeistereien für Baustellen nicht verwendet werden. Werden jedoch von Polizei, THW und FW verwendet. Insbesondere sind die Faltleitkegel aber doch auch nicht voll retroreflektierend, und genau das fordert die allgemeine VwV zur StVO (und ich halte das auch für wichtig!!). Ich habe ernste Zweifel, dass ein Fachnormenausschuss diese VwV ausser Kraft setzen kann?! (Aber ich halte ja auch einen Fw-Einsatz im allgemeinen Fall nicht für Pannenhilfsdienst, Bergungsarbeiten oder die Vorbereitung von Abschleppmaßnahmen...) Gruß, Henning | ||||
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