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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
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2. Rechtsanwalt
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPSA bei priv. Unfallen38 Beiträge
AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg411642
Datum27.06.2007 14:31      MSG-Nr: [ 411642 ]13942 x gelesen

Also ich bin schon der Meinung das, wenn man seinen PKW, oder sich selbst dermaßen dekoriert das man als RA z.B zu erkennen ist und dann an einem Verkehrsunfall vorbeirauscht, keine HIlfe leistet obwohl noch kein Rettungsdienstfahrzeug vor Ort ist, der macht sich meines Wissens nach schon strafbar, weil er eine Garantenstellung hat, sein Wissen bei der ersten "kompetenten" Hilfe jedoch nicht zur Verfügung stellt oder einsetzt.

das ist meine meinung.

mfg Mario


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de

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